Urteil zum Cookie-Banner

Laut dem neuesten EuGH-Urteil sind nicht alle Cookie-Banner deutscher Website-Betreiber rechtskonform. Wir fassen zusammen, worauf Sie jetzt achten müssen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil entschieden, dass die in Deutschland genutzte Cookie-Banner-Lösung nach europäischem Recht nicht ausreichend ist. Die meisten deutschen Seiten nutzten bisher die sogenannte Opt-out-Methode. Dabei werden beim Besuch der Website Cookies gesetzt und der User wird in einem Cookie-Banner darüber informiert. Bei dieser Variante kann man der Verwendung von Cookies oftmals nur zustimmen. Zukünftig soll jedoch ein aktives und freiwilliges Einverständnis des Nutzers eingeholt werden – so das Urteil.

Mit dem Urteil des EuGHs ist zu erwarten, dass die Bundesregierung bald Nachbesserungen am deutschen Telemedien-Gesetz (TMG) vornehmen wird, um mit dem EU-Recht konform zu sein.

Was sind Cookies?

Beim Besuch einer Website sichert ein Cookie alle relevanten Informationen zum Nutzeraufenthalt in Form einer Text-Datei auf der Nutzer-Festplatte und dem Server. Bei erneuten Seitenbesuchen fragt der Browser diese gesicherten Daten ab. Die Anzeige wird anschließend entsprechend den persönlichen Einstellungen und Surfgewohnheiten angepasst.

Was bedeutet das für Ihren Online-Shop?

Die deutschen Cookie-Banner werden zukünftig strengeren Vorgaben unterliegen, die dem europäischen Recht entsprechen. Deutsche Shop-Betreiber und Online-Händler sollten sich darauf einstellen, Ihre Cookie-Banner auf eine Opt-in-Methode umzustellen. Zukünftig ist dadurch eine aktive Zustimmung von Internet-Nutzern beim Besuch der Website nötig, bevor der Online-Shop Cookies setzt.

Beispiel Cookie Banner mit 3 Buttons

Beispiel Cookie-Banner: Rechtlich unbedenklich ist diese Variante mit dem sichtbaren „Ablehnen“-Button

Beispiel Cookie-Optionen: Unter „Mehr Infos“ soll der Nutzer die Möglichkeit zur aktiven Einwilligung zu den jeweiligen Cookies haben. Nur essentielle Cookies benötigen keine zusätzliche Aktivierung.

Beispiel Einstellung Cookie Optionen

Welche Cookies sind betroffen?

Nicht betroffen sind technisch nötige Cookies für den Betrieb Ihres Online-Shops. Hierbei handelt es sich um Cookies, die notwendige Abläufe regeln, wie:

  • den Login
  • die Bearbeitung der Wunschliste
  • den Zugriff auf den Warenkorb
  • die temporäre Speicherung des Warenkorb-Inhalts
  • den Bestellabschluss

Ein Vermerk zu deren Einsatz ist aber trotzdem in den Datenschutzerklärungen zu hinterlegen.

 In jedem Fall betroffen sind aber die Cookies der Web-Analytics-, Marketing- und Online-Tracking-Tools wie beispielsweise Google Analytics. Für diese sogenannten „nicht notwendigen Cookies“ erfordert es eine aktive Einwilligung, ansonsten dürfen diese nicht aktiviert werden. Wie im Beispielbild oben zu sehen ist, kann dies über anwählbare Kästchen erfolgen.

Was ist jetzt zu tun?

Im ersten Schritt sollten Sie prüfen, ob Ihr Cookie-Banner und Ihre Datenschutzerklärung der europäischen Norm entsprechen:

  • Kann der Nutzer Ihres Online-Shops aktiv der Datenverarbeitung zustimmen?
  • Ist er in der Lage, nicht essentielle Cookies abzuwählen?
  • Wird über die Cookie-Verwendung umfassend informiert?

Ist dies nicht der Fall, raten wir im zweiten Schritt zu einer zeitnahen Anpassung, damit Ihr Online-Shop auch zukünftig rechtskonform ist.

Für die technische Umsetzung eines Cookie-Banners hilft beispielsweise ein sogenanntes Consent-Tool. Dabei handelt es sich um Plugins für Websites und Online-Shops, die die Anzeige des Cookie-Banners ermöglichen. Es verwaltet die vorgenommenen Einstellungen des Nutzers zu dessen Datenschutz.

 

Benötigen Sie Unterstützung bei der richtigen Implementierung eines Consent-Tools helfen wir Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Die hier zusammen getragenen Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Eine umfängliche Auskunft zur rechtskonformen Umsetzung erhalten Sie bei einem Anwalt Ihres Vertrauens.